| Veranstaltung: | Bericht der Diözesanleitung |
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| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 04.11.2025, 10:30 |
B5: DL-Bericht (fünfter Teil) 5/5
Beschlusstext
Die Diözesanversammlungen werden ab 2025 wieder von den Stämmen ausgerichtet.
Die Ausrichtung beinhaltet die Organisation von Räumlichkeiten und der
Bereitstellung eines Veranstaltungsrahmen. Die inhaltliche Planung erfolgt
weiterhin durch den Vorstand und der DL mit der Unterstützung des Diözesan-
Büros. Unterstützung für die Versammlung kann und soll im gesamten DV angefragt
werden. Entstehende, notwendige Kosten, inklusive Kosten für einen Studienteil,
die durch und für die Ausrichtung der DV entstehen, werden in Absprache mit dem
DV-Vorstand von der Diözese getragen. Bis zur DV 2025 wird durch den Vorstand
und die DL eine Planungshilfe entwickelt. Diese beinhaltet, was bei der
Durchführung zu beachten ist und welche Kosten abrechenbar sind. (Antragstext)
Im Anschluss an die DV 2024 haben sich die Stämme aus Spandau bereit erklärt die
DV 2025 in den Gemeinderäumen von Sankt Marien auszurichten. Vom Büro steht
Johannes Greiner als Ansprechperson zur Verfügung. Die überarbeitete
Planungshilfe und eine Kalkulation wurden den Verantwortlichen des ausrichtenden
Stammes zur Verfügung gestellt. Ein Vor-Ort Termin diente zur weiteren Planung
und dem Austausch.
Dies soll über mehrere, niederschwellige Aktionen, wie etwa ein gemeinsamer
Kino-Besuch, Stammtisch, Leitenden-Kurzlager usw. geschehen. Idealerweise soll
es mindestens 4 Angebote im Jahr geben. Auch bereits bestehende Angebote sollen
gesammelt und besser kommuniziert werden.
Dafür werden jährlich 500 € im Haushalt veranschlagt. Diese können zur
Bezuschussung von Aktionen genutzt werden.
Vor der nächsten DV wird es eine Evaluierung in der DL geben, ob es diese
Angebote gab und das Budget angemessen ist. (Antragstext)
In der ersten Jahreshälfte wurden mehrere Versuche gestartet, die aber auf wenig
Resonanz gestoßen sind. Dies mag an der Kommunikation gelegen haben, für weitere
Aktionen sollten bessere Wege dafür gefunden werden oder (entgegen der
Unterschwelligkeit) längerfristig geplant und angelegt sein. Der Stammtisch
funktioniert weiterhin und freut sich auf weitere Beteiligung. Es wurden keine
Gelder aus dem Budget verwendet.
Wir beantragen, dass der Vorstand prüft bzw. jemanden (z.B. die AG Ausbildung)
mit der Prüfung beauftragt, ob eine Kooperation mit Anbietern von
Rettungsschwimmer-*innenkursen möglich ist. (Antragstext)
Der Vorstand hat den Prüfauftrag an die AG Ausbildung weitergegeben. Die AG
Ausbildung hat Kontakt zu verschiedenen Stellen aufgenommen. Prinzipiell ist
eine Kooperation möglich, die Rahmenbedingungen sind allerdings so, dass die
Ausbildung nicht an einem Termin oder Wochenende geht, sondern definitiv mehrere
Termine braucht, bei denen dann auch alle immer können müssen. Die
Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen schreibt einen Umfang von mind. 16
Lerneinheiten à 45 Minuten vor. Bezüglich der Kosten gab es keine hinreichende
Antwort.
Die DV möge beschließen, dass der Hauptausschuss ein Verfahren erarbeitet, wie
Auslagen und Vorschüsse künftig zügiger ausgeglichen werden und im Finanzbericht
transparenter dargestellt werden können. (Antragstext)
Der Diözesanvorstand hat sich mit den Referent*innen des Diözesanbüros beraten
und einen Workflow für die Abrechnungen und den Umgang mit den Vorschüssen
erarbeitet. Bei der Sitzung des Hauptausschusses im März wurden die erarbeiteten
Prozesse vorgestellt und mit dem Hauptausschuss besprochen. Die durch den
Hauptausschuss vorgeschlagenen Änderungen wurden in die Dokumente eingearbeitet
und anschließend in das Finanz ABC der DL aufgenommen und mit der DL besprochen.
Auf der Homepage des DV Berlin wurde die Rubrik Abrechnungsunterlagen
geschaffen. Die dort befindlichen Unterlagen und weitere Dokumente können über
folgenden Link abgerufen werden.
Für den Punkt Vorschüsse wurde ein verändertes Verfahren erarbeitet. Für
Stufenaktionen/-lager gibt es einen Finanzverantwortlichen, dies kann die/der
Referent*in der Stufe sein, oder eine von ihr delegierte Person, diese kann sich
nach einem gestellten Antrag an das Diözesanbüro einen entsprechenden Vorschuss
auszahlen lassen. Für die Abrechnung und die Rückzahlung des Vorschusses ist die
Finanzverantwortliche Person verantwortlich. Die hier angesetzten Fristen (6
Wochen) sind durch die Personen zu beachten und der Bearbeitungsstand wird vom
Diözesanbüro erfragt. Eine Evaluierung und Überprüfung des Prozesses wird mit
dem Hauptausschuss nächstes Jahr im Herbst durchgeführt, dann haben
Diözesansommerlager und –Pfingstlager stattgefunden. Somit ist ein zügiger
Ausgleich der Vorschüsse gewährleistet und eine Aufstellung im Finanzbericht zu
den Vorschüssen wird eingebunden.
Im Zeitraum vom 07.08.-21.08.2026 wird ein Diözesansommerlager in Großzerlang
durchgeführt. (Antragstext)
Die Vorbereitungen dafür sind angelaufen, dem Hauptausschuss wurde eine
Kalkulation vorgelegt. Die Anmeldung soll kurz nach der Diözesanversammlung 2025
starten, ein Save the Date wurde bereits versandt. Das Thema lautet “Das Känguru
- Die Großzerlang Chroniken” lauten.
Nach Auflösung der Stiftung wird das Stiftungskapital dem Diözesanverband in
vollem Umfang für seine Arbeit zur Verfügung gestellt: Das Kuratorium beschließt
über Verwendung und jeweilige Budgethöhe zusammen mit dem Hauptausschuss.
(Antragstext)
Die Auflösung der Stiftung wurde im Jahr 2024 durch das Kuratorium beschlossen
und bei der Diözesanversammlung wurde sich ein Votum von der Versammlung
eingeholt.
Der Beschlossene Antrag von der Diözesanversammlung konnte nach Beratung mit der
Bundesstiftung nicht wie beschlossen umgesetzt werden, da die Gelder nur an
einen gemeinnützigen Verein oder Rechtsträger ausgezahlt werden können. Das
Kuratorium hat daraufhin beschlossen, dass das Vermögen der Stiftung
zweckgebunden und der Satzung des Vereins entsprechend an das Trägerwerk Sankt
Georg e.V. gehen wird.
Über die zweckgebundene Verwendung wurde im September mit dem Hauptausschuss
beraten und dieser hat sich gegen eine Zweckbindung ausgesprochen. Das
Kuratorium hat die Entscheidung des Hauptausschusses an die Bundestiftung
weitergeleitet und damit die Auflösung in die Wege geleitet. Das Geld aus der
Diözesanstiftung wird dann von der Bundesstiftung an das Trägerwerk Sankt Georg
e.V. ausgezahlt. Bei der Diözesanversammlung sollen Vorschläge gesammelt werden,
für was das Trägerwerk Sankt Georg e.V. das Stiftungskapital verwenden könnte.
