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            <title>Diözesanversammlung 2025: Anträge</title>
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                <title>Diözesanversammlung 2025: Anträge</title>
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                        <title>iA1: Verwendung der ans TRW übermittelten Stiftungsgelder</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/30</link>
                        <author></author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>dass das Vorstandsmitglied der DPSG im Trägerwerk bei der nächsten Mitgliederversammlung des Trägerwerkes St. Georg e.V. einen Antrag stellt, das verfügbare Geld aus dem Stiftungsfond wie benötigt als Zuschuss für den Umbau der Waschräume in Grenz zu nutzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 14:51:12 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>iA1: Verwendung der ans TRW übermittelten Stiftungsgelder</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/28</link>
                        <author></author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>dass das Vorstandsmitglied der DPSG im Trägerwerk oder eine entsprechende Vertretung aus der DL bei der nächsten Mitgliederversammlung des Trägerwerkes St. Georg e.V. einen Antrag stellt, das verfügbare Geld aus dem Stiftungsfond wie benötigt als Zuschuss für den Umbau der Waschräume in Grenz zu nutzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 10:46:06 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Neuregelung Sozialzuschüsse für DPSG Mitglieder im DV Berlin</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/26</link>
                        <author>Debora Spira (Diözesanvorsitzende / Zusammen mit dem Hauptausschuss)</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/26</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen:  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ab 2026 gibt es eine Neuregelung für die Sozialzuschüsse für DPSG Mitglieder im DV Berlin. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Neuregelung bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Punkte: </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es werden Stichtage eingeführt, bis zu denen Sozialzuschussanträge vorliegen müssen: </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Stichtag: 1. Mai für die Pfingstlager (Stamm, Stufe oder Diözese) </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Stichtag: 15. Juni für die Sommerlager (Stamm, Stufe oder Diözese) </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei den Stichtagen handelt es sich um das Datum, bis zu dem die ausgefüllten Anträge im Diözesanbüro eingegangen sein müssen.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei geplanten Stammes-Herbstlagern muss der mögliche Finanzbedarf an Sozialzuschüssen ebenfalls bis zum 15. Juni des Jahres im Diözesanbüro angekündigt sein. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bedarfe an Sozialzuschüssen zu allen anderen Lagern (z.B. Winterlager, Stammeswochenende...) werden spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn angemeldet.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ausgefüllten Anträge müssen in beiden Fällen dann spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn im Diözesanbüro vorliegen.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p> Wie bisher können maximal 50 % des TN-Beitrages für eine Veranstaltung als Zuschuss pro Teilnehmenden beantragt werden. Darüber hinaus sollen mindestens 5 €/Tag von Teilnehmenden selbst erbracht werden. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p> Zur Deckung der Sozialzuschüsse wird im Haushalt eine entsprechend realistische Summe für sämtliche Anträge im laufenden Jahr eingeplant (aktuell 1000 €) und durch den Hauptausschuss im Rahmen der Haushaltsplanung beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dem Hauptausschuss wird zeitnah zu den o.g . Stichtagen ein Überblick über die beantragten Sozialzuschüsse mitgeteilt. Der Hauptausschuss gibt dem Diözesanvorstand folgend eine Empfehlung zur Verteilung der Sozialzuschüsse. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hier kann es im ungünstigsten Falle künftig zu einer Warteliste kommen, sofern die Budgetsumme überschritten werden würde.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand geht dann mit den Betroffenen ins Gespräch, welche mögliche Eigenleistung oder weitere Fördertöpfe bereits angefragt wurden bzw. noch werden können. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sofern eine Warteliste entstanden ist, werden nicht verwendete Mittel nach dem 30.10. des Jahres gleichmäßig auf alle vorliegenden Anträge auf der Warteliste verteilt.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p> Es wird perspektivisch immer wichtiger werden, dass die Veranstaltungsleitung (Lagerleitungen und Diözesanleitungen) bereits in der Vorbereitung eines Lagers mehr als bisher alle ihr zur Verfügung stehenden und möglichen Fördertöpfe (Stiftungen, Freunde und Freundinnen (F+F), Umlage auf alle Teilnehmenden, ggf. auch Sponsoring, etc.) in ihre Lagerkalkulation mit einbezieht, um die Nachfrage nach Sozialzuschüssen aufzufangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch kann auf eine freiwillige ‘Solidaritätsspende’ in Lageranmeldungen hingewiesen werden, um dem solidarischen Gedanken Rechnung zu tragen. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wirksamkeit der hier geschaffenen Neuregelung der Sozialzuschüsse evaluiert der Hauptausschuss jährlich aufs Neue. Die Ergebnisse dieser Evaluation sowie die (ggf. anonymisierte) Verteilung der Mittel geht jedem Mitglied der Diözesanversammlung nach den Sitzungen des Hauptausschusses zu.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im letzten Jahr gab es deutlich mehr Anträge auf Sozialzuschüsse, als Budget im Haushalt eingeplant war. Deshalb hat der Hauptausschuss im Herbst eine Aufstockung des Sozialzuschusstopfes beschließen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daraufhin setzte sich der Hauptausschuss und die Diözesanversammlung mit der Frage auseinander, ob der momentane Vorgang für Sozialzuschüsse noch zielführend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Diözesanversammlung 2024 wurden den Stammesvorständen verschiedene Vorschläge für ein neues Verfahren im Umgang mit den Sozialzuschüssen aufgezeigt und eine Bepunktung der Vorschläge vorgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Frühjahr 2025 schaute der Hauptausschuss sich diese Ergebnisse an und wägte die Vorschläge ab. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag für die Diözesanversammlung zu erstellen, der hier jetzt vorliegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die wichtigste Neuerung sind die einzuführenden Stichtage. Mit diesen verhindern wir wirkungsvoll, dass wer zuerst kommt, auch zuerst mahlt, da erst nach Vorliegen sämtlicher Anträge über eine Verteilung des Budgets auf alle Anträge beraten wird. <br>
 </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Sozialzuschuss muss gedeckelt sein, da wir bei der aktuellen Wirtschafts- und Fördersituation nicht vorhersehen können, ob und wie sich die Finanzielle Situation des Diözesanverbandes, hier insbesondere im Hinblick auf die öffentlichen Gelder, die wir bekommen, in den nächsten Jahren verändert. </p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Nov 2025 20:54:18 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Neuregelung Sozialzuschüsse für DPSG Mitglieder im DV Berlin</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/neuregelung-sozialzuschusse</link>
                        <author>Debora Spira (Diözesanvorsitzende / Zusammen mit dem Hauptausschuss)</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/neuregelung-sozialzuschusse</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen:  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ab 2026 gibt es eine Neuregelung für die Sozialzuschüsse für DPSG Mitglieder im DV Berlin. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Neuregelung bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Punkte: </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es werden Stichtage eingeführt, bis zu denen Sozialzuschussanträge vorliegen müssen: </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Stichtag: 1. Mai für die Pfingstlager (Stamm, Stufe oder Diözese) </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Stichtag: 15. Juni für die Sommerlager (Stamm, Stufe oder Diözese) </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei den Stichtagen handelt es sich um das Datum, bis zu dem die ausgefüllten Anträge im Diözesanbüro eingegangen sein müssen.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei geplanten Stammes-Herbstlagern muss der mögliche Bedarf an Sozialzuschüssen ebenfalls bis zum 15. Juni des Jahres im Diözesanbüro angemeldet sein. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bedarfe an Sozialzuschüssen zu allen anderen Lagern (z.B. Winterlager, Stammeswochenende...) werden spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn angekündigt. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ausgefüllten Anträge müssen in beiden Fällen dann spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn im Diözesanbüro vorliegen.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p> Wie bisher können maximal 50 % des TN-Beitrages für eine Veranstaltung als Zuschuss pro Teilnehmenden beantragt werden. Darüber hinaus sollen mindestens 5 €/Tag von Teilnehmenden selbst erbracht werden. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p> Zur Deckung der Sozialzuschüsse wird im Haushalt eine entsprechend realistische Summe für sämtliche Anträge im laufenden Jahr eingeplant (aktuell 1000 €) und durch den Hauptausschuss im Rahmen der Haushaltsplanung beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dem Hauptausschuss wird zeitnah zu den o.g . Stichtagen ein Überblick über die beantragten Sozialzuschüsse mitgeteilt. Der Hauptausschuss gibt dem Diözesanvorstand folgend eine Empfehlung zur Verteilung der Sozialzuschüsse. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hier kann es im ungünstigsten Falle künftig zu einer Warteliste kommen, sofern die Budgetsumme überschritten werden würde.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand geht dann mit den Betroffenen ins Gespräch, welche mögliche Eigenleistung oder weitere Fördertöpfe bereits angefragt wurden bzw. noch werden können. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sofern eine Warteliste entstanden ist, werden nicht verwendete Mittel nach dem 30.10. des Jahres gleichmäßig auf alle vorliegenden Anträge auf der Warteliste verteilt.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p> Es wird perspektivisch immer wichtiger werden, dass die Veranstaltungsleitung (Lagerleitungen und Diözesanleitungen) bereits in der Vorbereitung eines Lagers mehr als bisher alle ihr zur Verfügung stehenden und möglichen Fördertöpfe (Stiftungen, Freunde und Freundinnen (F+F), Umlage auf alle Teilnehmenden, ggf. auch Sponsoring, etc.) in ihre Lagerkalkulation mit einbezieht, um die Nachfrage nach Sozialzuschüssen aufzufangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch kann auf eine freiwillige ‘Solidaritätsspende’ in Lageranmeldungen hingewiesen werden, um dem solidarischen Gedanken Rechnung zu tragen. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wirksamkeit der hier geschaffenen Neuregelung der Sozialzuschüsse evaluiert der Hauptausschuss jährlich aufs Neue. Die Ergebnisse dieser Evaluation sowie die (ggf. anonymisierte) Verteilung der Mittel geht jedem Mitglied der Diözesanversammlung nach den Sitzungen des Hauptausschusses zu.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im letzten Jahr gab es deutlich mehr Anträge auf Sozialzuschüsse, als Budget im Haushalt eingeplant war. Deshalb hat der Hauptausschuss im Herbst eine Aufstockung des Sozialzuschusstopfes beschließen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daraufhin setzte sich der Hauptausschuss und die Diözesanversammlung mit der Frage auseinander, ob der momentane Vorgang für Sozialzuschüsse noch zielführend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Diözesanversammlung 2024 wurden den Stammesvorständen verschiedene Vorschläge für ein neues Verfahren im Umgang mit den Sozialzuschüssen aufgezeigt und eine Bepunktung der Vorschläge vorgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Frühjahr 2025 schaute der Hauptausschuss sich diese Ergebnisse an und wägte die Vorschläge ab. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag für die Diözesanversammlung zu erstellen, der hier jetzt vorliegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die wichtigste Neuerung sind die einzuführenden Stichtage. Mit diesen verhindern wir wirkungsvoll, dass wer zuerst kommt, auch zuerst mahlt, da erst nach Vorliegen sämtlicher Anträge über eine Verteilung des Budgets auf alle Anträge beraten wird. <br>
 </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Sozialzuschuss muss gedeckelt sein, da wir bei der aktuellen Wirtschafts- und Fördersituation nicht vorhersehen können, ob und wie sich die Finanzielle Situation des Diözesanverbandes, hier insbesondere im Hinblick auf die öffentlichen Gelder, die wir bekommen, in den nächsten Jahren verändert. </p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Nov 2025 20:52:15 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Notgroschen fürs DiLa 2026</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/notgroschen-dila</link>
                        <author>Jakob Hein-Paar</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/notgroschen-dila</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung beauftragt den Diözesanvorstand beim Trägerwerk Sankt Georg e.V. zu beantragen, 3000 € von den aus der Stiftung übermittelten Geldern als zusätzlichen Notgroschen für das Diözesanlager vorzumerken und bei Bedarf dafür zur Verfügung zu stellen. Dieser Notgroschen dient ausschließlich dazu, nicht einkalkulierbare Risiken abzudecken. Die Lagerleitung und der Diözesanvorstand entscheiden, ob und wie die Gelder eingesetzt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Nov 2025 20:49:55 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>iA1: Verwendung der ans TRW übermittelten Stiftungsgelder</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/22</link>
                        <author>Jakob Hein-Paar</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/22</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>dass das Vorstandsmitglied der DPSG im Trägerwerk oder eine entsprechende Vertretung aus der DL bei der nächsten Mitgliederversammlung des Trägerwerkes St. Georg e.V. einen Antrag zu stellen, das verbleibende Geld aus dem Stiftungsfond wie benötigt als Zuschuss für den Umbau der Waschräume in Grenz zu nutzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Nov 2025 20:40:11 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>iA1: Verwendung der ans TRW übermittelten Stiftungsgelder</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/verwendung-der-ans-trw-ubermittelten-stiftungsgelder-51338</link>
                        <author>Jakob Hein-Paar</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/verwendung-der-ans-trw-ubermittelten-stiftungsgelder-51338</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>dass das Vorstandsmitglied der DPSG im Trägerwerk oder eine entsprechende Vertretung aus der DL bei der nächsten Mitgliederversammlung des Trägerwerkes St. Georg e.V. einen Antrag stellt, das verbleibende Geld aus dem Stiftungsfond für den Umbau der Waschräume in Grenz einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Nov 2025 09:11:51 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>iA1: Verwendung der ans TRW übermittelten Stiftungsgelder</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/19</link>
                        <author>Jakob Hein-Paar</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/19</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>dass das Vorstandsmitglied der DPSG im Trägerwerk oder eine entsprechende Vertretung aus der DL bei der nächsten Mitgliederversammlung des Trägerwerkes St. Georg e.V. einen Antrag zu stellen, das verbleibende Geld aus dem Stiftungsfond für den Umbau der Waschräume in Grenz einzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Nov 2025 08:48:42 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>iA1: Verwendung der ans TRW übermittelten Stiftungsgelder</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/18</link>
                        <author>Jakob Hein-Paar</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/18</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>dass das Vorstandsmitglied der DPSG im Trägerwerk oder eine entsprechende Vertretung aus der DL bei der nächsten Mitgliederversammlung des Trägerwerkes die Verwendung von bis zu 5000 € aus dem Kontingent der ans TRW übertragenen Stiftungsgelder für die Verbesserung der Duschsituation auf dem Zeltplatz in Grenz einsetzt. Der Wunsch der Versammlung ist es, dass die insbesondere mit Hinsicht auf die Verbesserung des Blickschutzes geschehen soll.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Nov 2025 08:02:30 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Notgroschen fürs DiLa 2026</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/16</link>
                        <author>Jakob Hein-Paar, Dorothee Fenski</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/16</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung beauftragt den Diözesanvorstand beim Trägerwerk Sankt Georg e.V. zu beantragen, 5000 € von den aus der Stiftung übermittelten Geldern als zusätzlichen Notgroschen für das Diözesanlager vorzumerken und bei Bedarf dafür zur Verfügung zu stellen. Dieser Notgroschen dient ausschließlich dazu, nicht einkalkulierbare Risiken abzudecken. Die Lagerleitung und der Diözesanvorstand entscheiden, ob und wie die Gelder eingesetzt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei so einem großen Lager können selbst kleine Unpässlichkeiten schnell teuer werden. Um zu vermeiden, dass die Lager-Beiträge durch sehr hohe Sicherheits-Rücklagen in die Höhe getrieben werden, würden wir auf diese Weise gerne einen Teil abdecken. Sollte der Betrag wie geplant nicht genutzt werden, geht die Verwaltungsobhut natürlich ans TRW zurück. Im HA wurde dieser Vorschlag bereits vorgetragen und als Option mit aufgenommen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 20 Nov 2025 22:50:20 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Neuregelung Sozialzuschüsse für DPSG Mitglieder im DV Berlin</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/4</link>
                        <author>Debora Spira (Diözesanvorsitzende / Zusammen mit dem Hauptausschuss)</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/4</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen:  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ab 2026 gibt es eine Neuregelung für die Sozialzuschüsse für DPSG Mitglieder im DV Berlin. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Neuregelung bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Punkte: </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es werden Stichtage eingeführt, bis zu denen Sozialzuschussanträge vorliegen müssen: </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Stichtag: 1. Mai für die Pfingstlager (Stamm, Stufe oder Diözese) </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Stichtag: 15. Juni für die Sommerlager (Stamm, Stufe oder Diözese) </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei den Stichtagen handelt es sich um das Datum, bis zu dem die ausgefüllten Anträge im Diözesanbüro eingegangen sein müssen.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei geplanten Stammes-Herbstlagern muss der mögliche Bedarf an Sozialzuschüssen ebenfalls bis zum 15. Juni des Jahres im Diözesanbüro angemeldet sein. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bedarfe an Sozialzuschüssen zu allen anderen Lagern (z.B. Winterlager, Stammeswochenende...) werden spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn angemeldet.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ausgefüllten Anträge müssen in beiden Fällen dann spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn im Diözesanbüro vorliegen.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p> Wie bisher können maximal 50 % des TN-Beitrages für eine Veranstaltung als Zuschuss pro Teilnehmenden beantragt werden. Darüber hinaus sollen mindestens 5 €/Tag von Teilnehmenden selbst erbracht werden. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p> Zur Deckung der Sozialzuschüsse wird im Haushalt eine entsprechend realistische Summe für sämtliche Anträge im laufenden Jahr eingeplant (aktuell 1000 €) und durch den Hauptausschuss im Rahmen der Haushaltsplanung beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dem Hauptausschuss wird zeitnah zu den o.g . Stichtagen ein Überblick über die beantragten Sozialzuschüsse mitgeteilt. Der Hauptausschuss gibt dem Diözesanvorstand folgend eine Empfehlung zur Verteilung der Sozialzuschüsse. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hier kann es im ungünstigsten Falle künftig zu einer Warteliste kommen, sofern die Budgetsumme überschritten werden würde.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand geht dann mit den Betroffenen ins Gespräch, welche mögliche Eigenleistung oder weitere Fördertöpfe bereits angefragt wurden bzw. noch werden können. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sofern eine Warteliste entstanden ist, werden nicht verwendete Mittel nach dem 30.10. des Jahres gleichmäßig auf alle vorliegenden Anträge auf der Warteliste verteilt.  </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p> Es wird perspektivisch immer wichtiger werden, dass die Veranstaltungsleitung (Lagerleitungen und Diözesanleitungen) bereits in der Vorbereitung eines Lagers mehr als bisher alle ihr zur Verfügung stehenden und möglichen Fördertöpfe (Stiftungen, Freunde und Freundinnen (F+F), Umlage auf alle Teilnehmenden, ggf. auch Sponsoring, etc.) in ihre Lagerkalkulation mit einbezieht, um die Nachfrage nach Sozialzuschüssen aufzufangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch kann auf eine freiwillige ‘Solidaritätsspende’ in Lageranmeldungen hingewiesen werden, um dem solidarischen Gedanken Rechnung zu tragen. </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wirksamkeit der hier geschaffenen Neuregelung der Sozialzuschüsse evaluiert der Hauptausschuss jährlich aufs Neue. Die Ergebnisse dieser Evaluation sowie die (ggf. anonymisierte) Verteilung der Mittel geht jedem Mitglied der Diözesanversammlung nach den Sitzungen des Hauptausschusses zu.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im letzten Jahr gab es deutlich mehr Anträge auf Sozialzuschüsse, als Budget im Haushalt eingeplant war. Deshalb hat der Hauptausschuss im Herbst eine Aufstockung des Sozialzuschusstopfes beschließen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daraufhin setzte sich der Hauptausschuss und die Diözesanversammlung mit der Frage auseinander, ob der momentane Vorgang für Sozialzuschüsse noch zielführend ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Diözesanversammlung 2024 wurden den Stammesvorständen verschiedene Vorschläge für ein neues Verfahren im Umgang mit den Sozialzuschüssen aufgezeigt und eine Bepunktung der Vorschläge vorgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Frühjahr 2025 schaute der Hauptausschuss sich diese Ergebnisse an und wägte die Vorschläge ab. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag für die Diözesanversammlung zu erstellen, der hier jetzt vorliegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die wichtigste Neuerung sind die einzuführenden Stichtage. Mit diesen verhindern wir wirkungsvoll, dass wer zuerst kommt, auch zuerst mahlt, da erst nach Vorliegen sämtlicher Anträge über eine Verteilung des Budgets auf alle Anträge beraten wird. <br>
 </p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Sozialzuschuss muss gedeckelt sein, da wir bei der aktuellen Wirtschafts- und Fördersituation nicht vorhersehen können, ob und wie sich die Finanzielle Situation des Diözesanverbandes, hier insbesondere im Hinblick auf die öffentlichen Gelder, die wir bekommen, in den nächsten Jahren verändert. </p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 17 Oct 2025 21:49:02 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Erfüllung der Präventionsvorgaben im DV</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/praventionsvorgaben</link>
                        <author>Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 17.10.2025)</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/praventionsvorgaben</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Unterstützung der Stämme und Leitenden bei der Einhaltung der Präventionsvorgaben werden den Stammesvorständen vom Diözesan-Büro halbjährlich (zum 1.5. und 1.11.) Listen zur Verfügung gestellt, in denen alle Leitenden des jeweiligen Stammes aufgeführt und gekennzeichnet sind, bei denen innerhalb der nächsten 12 Monate bei Listenerstellung die Erfüllung der Präventionsauflagen nicht mehr gewährleistet ist (erweitertes Führungszeugnis, Auffrischung läuft aus, Ausbildung muss besucht werden). Der Vorstand und die DL achten darauf und weisen das Büro nötigenfalls darauf hin. Die Stämme, sprich die Stammesvorstände, verpflichten sich, diese Informationen schnellstmöglich an die betreffenden Leitenden weiterzugeben und ihre Mitgliederlisten/Leitendenlisten entsprechend zu pflegen und dem Büro Änderungen mitzuteilen, um diesem diese Arbeit zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht-Erfüllung der Vorgaben hat den Ausschluss des/der Leitenden von Diözesan-Aktionen zur Folge (und kann je nach Fall zum Ausschluss aus der DPSG führen).</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da Diözesanaktionen unter der Verantwortung der DL und dem Diözesanvorstand laufen und diese der Umsetzung der Vorgaben unserer Präventionsordnung und der des Erzbistums verpflichtet sind, ist eine Teilnahme an DV-Aktionen ohne Erfüllung derselbigen nicht möglich. Da erfahrungsgemäß eine konsequenzenlose Umsetzung der Präventionsvorgaben nicht die gewünschten Ergebnisse hat, scheint dies der beste Mittelweg zu sein, ohne Mittelkürzungen o.ä. in Betracht zu ziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um allen Leitenden und Helfenden/Mitarbeiter*innen die besten Möglichkeiten zu geben, die Präventionsauflagen zu erfüllen, muss rechtzeitig auf die Notwendigkeit zur Auffrischung/Erneuerung/Erfüllung der Vorgaben hingewiesen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um Datenschutzauflagen gerecht zu werden und den organisatorischen Aufwand in einem vertretbaren Rahmen zu halten, werden den Stammesvorständen dazu in unserer Cloud Listen mit den jeweiligen Leitenden der Stämme zur Verfügung gestellt, in denen die Leitenden gekennzeichnet sind, bei denen die Gültigkeit mindestens einer der Auflagen innerhalb der nächsten 12 Monate bei Listenerstellung ausläuft. Den StaVos obliegt es, diese Informationen an ihre Leitenden weiterzugeben – DAS KANN NICHT VOM BÜRO GELEISTET WERDEN. Nachdem die aktualisierten Listen hochgeladen worden, wird vom Diözesan-Büro eine entsprechende Hinweis-Mail an die StaVos geschickt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da das Büro diese Listen nur anhand von vorliegenden Informationen (zB bei der DV oder anderen Diözesanaktionen erhoben) erstellen kann, werden aktuelle Daten der Mitglieder (sei es per NaMi oder dem nachfolgenden Programm) benötigt. Dazu müssen die Stämme darauf achten, dass neue Leitende, Helfende und Mitarbeitenden zeitnah vermerkt und Nachweise über Erfüllung von (Teil)auflagen ebenso vermerkt und ans Büro gemeldet werden. Natürlich dürfen die StaVos auch eigene Listen dazu führen, sie sind sogar dazu angehalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die “Listen-Termine” (1.5. und 1.11.) sind vor größeren Diözesan-Terminen angesetzt (PfiLa,Sola und DV), um klar dar zustellen wer an Diözesanaktionen teilnehmen kann (und unter Umständen bei vorherigem Versäumnis noch eine Auffrischung durchgeführt werden kann).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 17 Oct 2025 20:41:29 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Notgroschen fürs DiLa 2026</title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/2</link>
                        <author>Jakob Hein-Paar, Dorothee Fenski</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/2</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Diözesanvorstand soll einen Brief an das Trägerwerk Sankt Georg e.V. richten, mit der Bitte, 5000 € von den aus der Stiftung übermittelten Geldern als zusätzlichen Notgroschen für das Diözesanlager vorzumerken und bei Bedarf dafür zur Verfügung zu stellen. Sollten die Gelder nicht gebraucht werden, gehen sie zurück zur Verwaltung ans Trägerwerk.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei so einem großen Lager können selbst kleine Unpässlichkeiten schnell teuer werden. Um zu vermeiden, dass die Lager-Beiträge durch sehr hohe Sicherheits-Rücklagen in die Höhe getrieben werden, würden wir auf diese Weise gerne einen Teil abdecken. Sollte der Betrag wie geplant nicht genutzt werden, geht die Verwaltungsobhut natürlich ans TRW zurück. Im HA wurde dieser Vorschlag bereits vorgetragen und als Option mit aufgenommen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 17 Oct 2025 13:57:39 +0000</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Diözesanversammlung 2027 </title>
                        <link>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/dv2027</link>
                        <author>Debora Spira (Diözesanvorsitzende)</author>
                        <guid>https://ag.dpsg-berlin.digiv.de/std/motion/dv2027</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Diözesanversammlung 2027 findet vom 19.-21. November 2027 statt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Termin zur übernächsten Versammlung wird beschlossen, damit dieser fest in die Jahresplanung für die kommenden Jahre aufgenommen werden kann. Mit der terminlichen Festlegung der übernächsten Versammlung verkürzen sich die Einladungsfristen von sechs auf zwei Wochen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Satzung der DPSG - Diözesanebene (Mai 2025):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>60. Wurde der Termin der Diözesanversammlung von ihr selbst beschlossen, hat die Einladung mit einer Frist von wenigstens zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail und unter Angabe einer Tagesordnung durch den Diözesanvorstand zu erfolgen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Oct 2025 12:21:12 +0000</pubDate>
                    </item></channel></rss>