| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Debora Spira (Diözesanvorsitzende / Zusammen mit dem Hauptausschuss) |
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A4: Neuregelung Sozialzuschüsse für DPSG Mitglieder im DV Berlin
Antragstext
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Ab 2026 gibt es eine Neuregelung für die Sozialzuschüsse für DPSG Mitglieder im
DV Berlin.
Die Neuregelung bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:
Es werden Stichtage eingeführt, bis zu denen Sozialzuschussanträge vorliegen
müssen:
1. Stichtag: 1. Mai für die Pfingstlager (Stamm, Stufe oder Diözese)
2. Stichtag: 15. Juni für die Sommerlager (Stamm, Stufe oder Diözese)
Bei den Stichtagen handelt es sich um das Datum, bis zu dem die ausgefüllten
Anträge im Diözesanbüro eingegangen sein müssen.
Bei geplanten Stammes-Herbstlagern muss der mögliche Finanzbedarf an
Sozialzuschüssen ebenfalls bis zum 15. Juni des Jahres im Diözesanbüro
angekündigt sein.
Bedarfe an Sozialzuschüssen zu allen anderen Lagern (z.B. Winterlager,
Stammeswochenende...) werden spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn
angemeldet.
Die ausgefüllten Anträge müssen in beiden Fällen dann spätestens vier Wochen vor
Veranstaltungsbeginn im Diözesanbüro vorliegen.
Wie bisher können maximal 50 % des TN-Beitrages für eine Veranstaltung als
Zuschuss pro Teilnehmenden beantragt werden. Darüber hinaus sollen mindestens 5
€/Tag von Teilnehmenden selbst erbracht werden.
Zur Deckung der Sozialzuschüsse wird im Haushalt eine entsprechend realistische
Summe für sämtliche Anträge im laufenden Jahr eingeplant (aktuell 1000 €) und
durch den Hauptausschuss im Rahmen der Haushaltsplanung beschlossen.
Dem Hauptausschuss wird zeitnah zu den o.g . Stichtagen ein Überblick über die
beantragten Sozialzuschüsse mitgeteilt. Der Hauptausschuss gibt dem
Diözesanvorstand folgend eine Empfehlung zur Verteilung der Sozialzuschüsse.
Hier kann es im ungünstigsten Falle künftig zu einer Warteliste kommen, sofern
die Budgetsumme überschritten werden würde.
Der Vorstand geht dann mit den Betroffenen ins Gespräch, welche mögliche
Eigenleistung oder weitere Fördertöpfe bereits angefragt wurden bzw. noch werden
können.
Sofern eine Warteliste entstanden ist, werden nicht verwendete Mittel nach dem
30.10. des Jahres gleichmäßig auf alle vorliegenden Anträge auf der Warteliste
verteilt.
Es wird perspektivisch immer wichtiger werden, dass die Veranstaltungsleitung
(Lagerleitungen und Diözesanleitungen) bereits in der Vorbereitung eines Lagers
mehr als bisher alle ihr zur Verfügung stehenden und möglichen Fördertöpfe
(Stiftungen, Freunde und Freundinnen (F+F), Umlage auf alle Teilnehmenden, ggf.
auch Sponsoring, etc.) in ihre Lagerkalkulation mit einbezieht, um die Nachfrage
nach Sozialzuschüssen aufzufangen.
Auch kann auf eine freiwillige ‘Solidaritätsspende’ in Lageranmeldungen
hingewiesen werden, um dem solidarischen Gedanken Rechnung zu tragen.
Die Wirksamkeit der hier geschaffenen Neuregelung der Sozialzuschüsse evaluiert
der Hauptausschuss jährlich aufs Neue. Die Ergebnisse dieser Evaluation sowie
die (ggf. anonymisierte) Verteilung der Mittel geht jedem Mitglied der
Diözesanversammlung nach den Sitzungen des Hauptausschusses zu.
Begründung
Im letzten Jahr gab es deutlich mehr Anträge auf Sozialzuschüsse, als Budget im Haushalt eingeplant war. Deshalb hat der Hauptausschuss im Herbst eine Aufstockung des Sozialzuschusstopfes beschließen müssen.
Daraufhin setzte sich der Hauptausschuss und die Diözesanversammlung mit der Frage auseinander, ob der momentane Vorgang für Sozialzuschüsse noch zielführend ist.
Auf der Diözesanversammlung 2024 wurden den Stammesvorständen verschiedene Vorschläge für ein neues Verfahren im Umgang mit den Sozialzuschüssen aufgezeigt und eine Bepunktung der Vorschläge vorgenommen.
Im Frühjahr 2025 schaute der Hauptausschuss sich diese Ergebnisse an und wägte die Vorschläge ab. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, einen entsprechenden Antrag für die Diözesanversammlung zu erstellen, der hier jetzt vorliegt.
Die wichtigste Neuerung sind die einzuführenden Stichtage. Mit diesen verhindern wir wirkungsvoll, dass wer zuerst kommt, auch zuerst mahlt, da erst nach Vorliegen sämtlicher Anträge über eine Verteilung des Budgets auf alle Anträge beraten wird.
Der Sozialzuschuss muss gedeckelt sein, da wir bei der aktuellen Wirtschafts- und Fördersituation nicht vorhersehen können, ob und wie sich die Finanzielle Situation des Diözesanverbandes, hier insbesondere im Hinblick auf die öffentlichen Gelder, die wir bekommen, in den nächsten Jahren verändert.

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