Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Debora Spira (Diözesanvorsitzende) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 13.10.2025, 12:21 |
| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Debora Spira (Diözesanvorsitzende) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 13.10.2025, 12:21 |
Der Termin zur übernächsten Versammlung wird beschlossen, damit dieser fest in die Jahresplanung für die kommenden Jahre aufgenommen werden kann. Mit der terminlichen Festlegung der übernächsten Versammlung verkürzen sich die Einladungsfristen von sechs auf zwei Wochen.
Satzung der DPSG - Diözesanebene (Mai 2025):
60. Wurde der Termin der Diözesanversammlung von ihr selbst beschlossen, hat die Einladung mit einer Frist von wenigstens zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail und unter Angabe einer Tagesordnung durch den Diözesanvorstand zu erfolgen.
Kommentare