| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 17.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.10.2025, 20:41 |
A3: Erfüllung der Präventionsvorgaben im DV
Antragstext
Zur Unterstützung der Stämme und Leitenden bei der Einhaltung der
Präventionsvorgaben werden den Stammesvorständen vom Diözesan-Büro halbjährlich
(zum 1.5. und 1.11.) Listen zur Verfügung gestellt, in denen alle Leitenden des
jeweiligen Stammes aufgeführt und gekennzeichnet sind, bei denen innerhalb der
nächsten 12 Monate bei Listenerstellung die Erfüllung der Präventionsauflagen
nicht mehr gewährleistet ist (erweitertes Führungszeugnis, Auffrischung läuft
aus, Ausbildung muss besucht werden). Der Vorstand und die DL achten darauf und
weisen das Büro nötigenfalls darauf hin. Die Stämme, sprich die
Stammesvorstände, verpflichten sich, diese Informationen schnellstmöglich an die
betreffenden Leitenden weiterzugeben und ihre Mitgliederlisten/Leitendenlisten
entsprechend zu pflegen und dem Büro Änderungen mitzuteilen, um diesem diese
Arbeit zu ermöglichen.
Begründung
Da Diözesanaktionen unter der Verantwortung der DL und dem Diözesanvorstand laufen und diese der Umsetzung der Vorgaben unserer Präventionsordnung und der des Erzbistums verpflichtet sind, ist eine Teilnahme an DV-Aktionen ohne Erfüllung derselbigen nicht möglich. Da erfahrungsgemäß eine konsequenzenlose Umsetzung der Präventionsvorgaben nicht die gewünschten Ergebnisse hat, scheint dies der beste Mittelweg zu sein, ohne Mittelkürzungen o.ä. in Betracht zu ziehen.
Um allen Leitenden und Helfenden/Mitarbeiter*innen die besten Möglichkeiten zu geben, die Präventionsauflagen zu erfüllen, muss rechtzeitig auf die Notwendigkeit zur Auffrischung/Erneuerung/Erfüllung der Vorgaben hingewiesen werden.
Um Datenschutzauflagen gerecht zu werden und den organisatorischen Aufwand in einem vertretbaren Rahmen zu halten, werden den Stammesvorständen dazu in unserer Cloud Listen mit den jeweiligen Leitenden der Stämme zur Verfügung gestellt, in denen die Leitenden gekennzeichnet sind, bei denen die Gültigkeit mindestens einer der Auflagen innerhalb der nächsten 12 Monate bei Listenerstellung ausläuft. Den StaVos obliegt es, diese Informationen an ihre Leitenden weiterzugeben – DAS KANN NICHT VOM BÜRO GELEISTET WERDEN. Nachdem die aktualisierten Listen hochgeladen worden, wird vom Diözesan-Büro eine entsprechende Hinweis-Mail an die StaVos geschickt.
Da das Büro diese Listen nur anhand von vorliegenden Informationen (zB bei der DV oder anderen Diözesanaktionen erhoben) erstellen kann, werden aktuelle Daten der Mitglieder (sei es per NaMi oder dem nachfolgenden Programm) benötigt. Dazu müssen die Stämme darauf achten, dass neue Leitende, Helfende und Mitarbeitenden zeitnah vermerkt und Nachweise über Erfüllung von (Teil)auflagen ebenso vermerkt und ans Büro gemeldet werden. Natürlich dürfen die StaVos auch eigene Listen dazu führen, sie sind sogar dazu angehalten.
Die “Listen-Termine” (1.5. und 1.11.) sind vor größeren Diözesan-Terminen angesetzt (PfiLa,Sola und DV), um klar dar zustellen wer an Diözesanaktionen teilnehmen kann (und unter Umständen bei vorherigem Versäumnis noch eine Auffrischung durchgeführt werden kann).

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